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   FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 5 K 642/98   

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https://dejure.org/2004,18008
FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 5 K 642/98 (https://dejure.org/2004,18008)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.2004 - 5 K 642/98 (https://dejure.org/2004,18008)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 2004 - 5 K 642/98 (https://dejure.org/2004,18008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorsteuerabzug bei überhöhten Verrechnungspreisen für Eier

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24 UStG; § 42 Abs. 1 S. 1 u. 2 AO
    Umsatzsteuerrechtliche Anerkennung von vereinbarten Eierverrechnungspreisen und des sich daraus ergebenden Vorsteuerabzug; Bestehen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmens bei einer reinen Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte; Vereinbarung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1
    Vorsteuerabzug; Landwirtschaftlicher Betrieb; Legehennenhaltung; Eiervermarktung; Betriebsteilung - Vorsteuerabzug nach Teilung eines landwirtschaftlichen Betriebes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug nach Teilung eines landwirtschaftlichen Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umsatzsteuerrechtliche Anerkennung von vereinbarten Eierverrechnungspreisen und des sich daraus ergebenden Vorsteuerabzug; Bestehen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmens bei einer reinen Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte; Vereinbarung ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Niedersachsen, 27.03.2001 - 15 K 486/98

    Vermarktung von Eiern als landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 5 K 642/98
    Die Klägerin verweist insofern auf das Urteil des XV. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. März 2001 (15 K 486/98).

    Außerdem sei auf der Grundlage des Urteils des 15. Senats vom 27. März 2001 (15 K 486/98) davon auszugehen, dass es sich bei der Klägerin um einen landwirtschaftlichen Nebenbetrieb ihrer Gesellschafter handle.

    Ob dem Urteil des 15. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. März 2001 (15 K 486/98) für die Gewerbesteuer zu folgen ist, steht nicht in der Entscheidungskompetenz des erkennenden Senats.

  • BFH, 12.03.1992 - V R 55/88

    Anerkennung eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 5 K 642/98
    Für den Geltungsbereich des UStG setzt die Anerkennung eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebes einen land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb desselben Unternehmers voraus (Urteil des BFH vom 12. März 1992 V R 55/88, BStBl II 1992, 982).
  • BFH, 22.06.1989 - V R 37/84

    1. Der Annahme eines Leistungsaustausches steht nicht entgegen, daß sich die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 5 K 642/98
    Die Frage der Angemessenheit des Entgelts im Hinblick auf den objektiven Wert von Leistung und Gegenleistung bzw. danach, was zwischen fremden Dritten üblicherweise für eine entsprechende Leistung entrichtet wird, stellt sich im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich nicht (Urteile des BFH vom 10. Mai 1990 V R 47/86; BStBl II 1990, 757, 760; vom 22. Juni 1989 V R 37/84, BStBl II 1989, 913).
  • BFH, 10.05.1990 - V R 47/86

    Zur Frage der Behandlung einer "Gewinnverteilung" bei einer landwirtschaftlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 5 K 642/98
    Die Frage der Angemessenheit des Entgelts im Hinblick auf den objektiven Wert von Leistung und Gegenleistung bzw. danach, was zwischen fremden Dritten üblicherweise für eine entsprechende Leistung entrichtet wird, stellt sich im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich nicht (Urteile des BFH vom 10. Mai 1990 V R 47/86; BStBl II 1990, 757, 760; vom 22. Juni 1989 V R 37/84, BStBl II 1989, 913).
  • FG Münster, 02.07.2019 - 15 K 1755/17

    Angemessene Bemessungsgrundlage bei Umsatzbesteuerung der entgeltlichen

    a) Im Umsatzsteuerrecht stellt sich grundsätzlich nicht die Frage nach der Angemessenheit des vereinbarten Entgelts (BFH-Urteil vom 10.05.1999 V R 47/86, BStBl II 1990, 757; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.1991, 9 K 122/89, EFG 1991, 765; Niedersächsisches FG, Urteil vom 18.03.2004 5 K 642/98, Juris).
  • FG Niedersachsen, 07.03.2019 - 11 K 23/18

    Durchschnittssatzbesteuerung und Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

    Das wird auch daran deutlich, dass der Gestaltungsmißbrauch im Umsatzsteuerrecht im Wesentlichen nur bei der Einschaltung eines weiteren Steuerpflichtigen in einen Leistungsaustausch in Erwägung gezogen wird, wie bei der sog. Zwischenvermietung oder den sog. Vorschaltfällen (vgl. m.w.N. Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 18. März 2004 5 K 642/98, juris).
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